Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – INNTAL HuD GmbH

Inntal Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH

Am Kapellenfeld 1

83109 Großkarolinenfeld

Deutschland

 

Telefon: +49 (0) 8067 883825

Telefax +49 (0) 8067 / 883826

 

E-Mail: info@inntal-hud.de

Webseite: www.inntal-hud.de

 

Fassung: 01.03.2021

A . Allgemeine Bestimmungen

I. Vertragsabschluss

  1. Unsere sämtlichen Leistungen (auch Provisions- und Vermittlungs- Geschäfte) erfolgen, auch bei Angleichungsgeschäften, ausschließlich auf Grund der jeweiligen AGB´s der Inntal Edelmetalle und den anderen Firmen der Inntal HuD GmbH (Inntal Handels- und Dienst-leistungsgesellschaft mbH).

    Davon abweichende Vereinbarungen und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von den Inhabern der Inntal Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt, wenn irgendwelche Eigenschaften eines Vertragsgegenstandes zugesichert werden sollen.

    Einkaufsbedingungen unseres Kunden oder entgegenstehende Bedingungen in den AGB´s des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das Vertragsangebot des Kunden gilt als von uns angenommen, wenn wir es nicht durch Erklärung gegenüber dem Kunden, die binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang bei uns dem Kunden zugehen muss, ausdrücklich ablehnen.

II. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung hat, falls vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, ohne Skontoabzug in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  2. Bei Überscheiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in gesetzlicher Höhe §288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

  3. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsrückstand, der auf Gefährdung unserer Forderung hindeutet, so sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Vertragspartners zu betreten und die Ware zurückzuholen. Die Rücknahme der Ware stellt kein Rücktritt vom Vertrag dar.
  4. Es gelten die am Tag der Bestellung, Lieferung oder Leistung gültigen Preise und Rabatte, zuzüglich der zur Zeit geltenden MwSt. Preisstellung, soweit nichts anderes vereinbart, ab unseren Firmensitz, ausschließlich Verpackung.

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen.

  2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Lieferant im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.

  3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- beziehungsweise Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff.
  4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält und die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den Ziff. 5. und 6. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung im Sinne des Abschnittes A III gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen
  5. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware im Sinne der Ziff.
  6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Ziff. 3 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.
  7. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den in Klausel A II Ziff. 3 und 4 genannten Füllen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Fall befugt; dies gilt auch für alle Arten von Factoring-Geschäften, die dem Käufer auch nicht auf Grund unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind.
  8. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
  9. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 15%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

IV. Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass er hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, können wir ohne weiteren Nachweis 20% des Auftragswertes als Schadensersatz fordern. Die Möglichkeit, ggf. einen nachweisbar höheren Schaden geltend zu machen, wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme der Ware, der Erteilung einer Versandanschrift länger als 7 Tage im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall können wir ohne weiteren Nachweis 20% des Auftragswertes als Schadensersatz fordern. Die Möglichkeit ggf. einen nachweisbar höheren Schaden geltend zu machen wird dadurch nicht ausgeschlossen.

V. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Inntal HuD GmbH. Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Traunstein in Oberbayern. Wir sind auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenverkauf (CISG).

B. Ausführung der Lieferung

I. Lieferfristen, Liefertermine

  1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages; entsprechendes gilt für die Liefertermine. Bei nachträglichen Änderungen des Vertragsgegenstandes beginnt die Lieferfrist ab dem Datum der geänderten Auftragsbestätigung.

  2. Wenn der Käufer vertragliche Pflichten, auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten, wie Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder ähnliches nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen und –termine, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Vertragspartners, entsprechend den Bedürfnissen des Produktionsablaufes des Lieferwerkes angemessen hinauszuschieben.
  3. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir unserem Kunden unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.

II. Maß, Gewicht, Güte

Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN oder der geltenden Übung zulässig.

III. Versand, Verpackung und Gefahrübergang

Wir bestimmen je nach Wert der Sendung den Spediteur oder Frachtführer. Die Transportkosten trägt unser Kunde. Die Ware wird in handelsüblicher Verpackung versandt. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns unverzüglich zu informieren.

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Firmensitzes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.

IV. Gewährleistung

  1. Falls die Ware bei der Übergabe an den Spediteur mit einem offensichtlichen Mangel behaftet ist, können Gewährleistungsrechte nur geltend gemacht werden, wenn der Mangel binnen einer Frist von sieben Tagen nach Gefahrübergang uns angezeigt wurde.

  2. Sofern wir dem Kunden gelieferte Ware von einem anderen Verkäufer oder Hersteller bezogen haben oder die erbrachte Werkleistung durch einen anderen Werkunternehmer durchführen haben lassen, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Gewährleistungsansprüche zunächst diesem gegenüber geltend zu machen.
  3. Werden Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Ware gegen uns geltend gemacht, so sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sofern diese Maßnahmen zur Mängelbeseitigung fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  4. In Fällen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft haften wir auf Schadensersatz nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
  5. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
  6. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme festgestellt werden können, ausgeschlossen.
  7. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind (z. B. sogenannte B-Ware, II. Wahl-Ware) stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Gewährleistungsrechte zu.

V. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Inntal HuD GmbH. Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Traunstein in Oberbayern. Wir sind auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenverkauf (CISG).

C. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Soweit wir einen Auftrag auf Grundlage besonderer Angaben des Kunden, insbesondere Maßangaben und Funktionsbeschreibungen durchführen, übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Darüber hinaus wird eine Haftung für eventuell bestehende Rechte Dritter an der von uns gelieferten Ware ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere ist es Sache des Käufers sich über Patent-, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte an der bei uns bestellten Ware zu informieren. Wir gehen bei der Durchführung des jeweiligen Vertrages von dem Nichtbestehen solcher Rechte aus.

D. Sonstiges

I. Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen!

II. Ausfuhrnachweis

Holt der Käufer, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer die für die Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Umsatzsteuer nach dem jeweils gültigen Steuersatz zu zahlen.

III. Urheberrechte

An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.

Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.

IV. Maßgebende Erfassung

In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung maßgebend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – INNTAL EDELMETALLE

Inntal Edelmetalle

Am Kapellenfeld 1

83109 Großkarolinenfeld

Deutschland

  1. Geltungsbereich

Die vorstehenden und nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen, Leistungen, Ankäufe und sonstige Handelsgeschäfte der Inntal Edelmetalle mit natürlichen Personen (vgl. §13 BGB) und juristischen Personen (vgl. §14 BGB). Insbesondere gelten diese auch ausschließlich ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Geschäftsbedingungen, Gegenbestätigungen und abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden ausdrücklich widersprochen. Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Entgegennahme unserer Leistung bzw. Lieferung erkennt unser Kunde diese Bedingungen an.

2. Angebote, Vertragsabschluss, Preise, Zahlungsbedingungen

Alle online enthaltenen Angebote oder in Printmedien geschalteten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Darstellungen der Produkte im Online-Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog. Irrtümer, Druckfehler sowie Störungen im Online-Shop bleiben vorbehalten.

Die Auftragsbestätigung und die Annahme der Bestellung unserer Kunden erfolgt per Email oder Telefax. Der Rechnungsbetrag laut Auftragsbestätigung ist per Vorkasse sofort nach Zugang innerhalb von 2 Valutatagen ohne Abzüge fällig. Zahlt unser Kunde innerhalb von 2 Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Wir akzeptieren nur Barzahlung oder Banküberweisung.

Die Preise werden täglich, teilweise auch stündlich, dem entsprechenden Tageskurs angepasst. Die von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind netto, die aktuell gültige Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Die Kosten für Verpackung und Fracht werden gesondert in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und sind von unserem Kunden zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten.

Ankaufsangebote und Bestellungen (Ankaufsangebote im Sinne von §145 BGB) ab einer Summe von 15.000,- Euro akzeptieren wir ausschließlich in Schriftform per Email oder Telefax mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetz (GwG)). Die Daten werden von uns nach § 14 BDSG gespeichert , siehe bitte auch § 14 BDSG – Datenspeicherung, -veränderung und –nutzung.

Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware insbesondere auf Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand fällig. www.Inntal-Edelmetalle.de überweist den Kaufpreis innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung auf das angegebene Konto des Kunden. Sollte die Prüfung auf Echtheit oder wieder verwertbaren Zustand negativ ausfallen, ist Inntal Edelmetalle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird unserem Kunden die übersandte Ware gegen Erstattung der Versandkosten zurück gesandt.

3. Lieferung, Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt in Deutschland und Österreich durch die Transportunternehmen:

  • bis 500,- Euro Warenwert per DHL
  • ab 500,- Euro Warenwert per OpeXX

Der Versand erfolgt, nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Geschäftskonto, in neutraler Verpackung. Dadurch ist gewährleistet, dass keinerlei Rückschlüsse auf Inhalt und Absender gezogen werden können. Die Lieferzeit beträgt bis zu 4 Werktage, wenn nichts anderes angegeben wurde.

Ab einem Bestellwert von 5.000,- Euro inkl. der aktuell gültigen MwSt, stimmen wir den Tag der Zustellung vereinzelt mit unserem Kunden ab. Aus Sicherheitsgründen kann ein exakter Lieferzeitpunkt nicht vereinbart werden. Unser Kunde muss ganztägig am Tag der Anlieferung unter der Lieferadresse anwesend sein.

Unser Privatkunde trägt kein Transportrisiko! Die Gefahr des Verlustes und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes trägt die www.Inntal-Edelmetalle.de bis zur Übergabe des Logistikers an den unseren Kunden.

Barverkäufe ab 500,- Euro netto können nach vorheriger Absprache bei Inntal Edelmetalle getätigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass wir aus sicherheitstechnischen Gründen kein Lager am Sitz des Unternehmens unterhalten. Die Lagerhaltung hat unser Logistiker für uns übernommen.

Der Leistungsort für angekaufte Ware ist der aktuelle Geschäftssitz der Inntal Edelmetalle. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware ausreichend versichert zu versenden und die dazugehörigen Begleitpapiere der Sendung beizulegen. Der Versand ist so vorzunehmen, dass Inntal Edelmetalle den Erhalt der Sendung quittieren muss. Der Versender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung.

4. Widerruf, Rückgaberecht

Gemäß §312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf den Finanz- und Rohstoffmarkt Schwankungen unterliegen, auf die die www.Inntal-Edelmetalle.de keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerspruchsfrist auftreten können. Dies ist bei den von uns veräußerten Edelmetallen regelmäßig der Fall. Dieser Punkt 4. gilt für alle unserer Privatkunden und Geschäftskunden.

 Ein Rückgaberecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden unser Eigentum. Unser Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle einer Pfändung sowie sonstiger Beschädigung, die Vernichtung oder einen Besitzerwechsel unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer der vorstehend genannten Verpflichtungen, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand herauszuverlangen.

6. Gewährleistung

Es wird ohne zeitliche Beschränkung die Echtheit der gelieferten Edelmetalle garantiert. Da sich Edelmetalle an der Oberfläche mit der Zeit verändern oder verfärben können, sind diese Veränderungen kein Mangel und somit kein Reklamationsgrund. Ebenso kein Mangel und Reklamationsgrund sind kleine Kratzer auf Münzen oder Barren.

7. Schadenersatz, Haftungsbegrenzung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

8. Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen!

9. Schlussbestimmung

Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, geben diese AGB´s abschließend die gesamten Vereinbarungen zwischen unserem Kunden und der www.Inntal-Edelmetalle.de wieder.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen www.Inntal-Edelmetalle.de und unserem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Traunstein in Oberbayern.

Sollte eine Bestimmung in diesem Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung versuchen die Parteien eine Ersatzregelung zu finden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt.

10. Hinweis zur Verpackungsverordnung

Wir sind gegenüber Endverbrauchern gemäß der Vorschrift der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem “Grüner Punkt“ der Dualen System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte immer mit uns in Verbindung:

Inntal Edelmetalle

Am Kapellenfeld 1

D-83109 Großkarolinenfeld

Telefon: +49 (0) 8067 / 88 38 25

Telefax: +49 (0) 8067 / 88 38 26

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackung kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie als Endverbraucher die Möglichkeit, die Verpackung kostenpflichtig an uns zu senden:

Inntal Edelmetalle

Am Kapellenfeld 1

D-83109 Großkarolinenfeld

Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.